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Hochwasserschutz Heubach in Habach Teil II

Teil Zwei des Hochwasserschutzes am Heubach beinhaltet Maßnahmen an südlichen Zubringern entlang der Hofheimer- und Höhlmühler Straße. Ziel ist die schadlose Ableitung eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses mit 15 % Klimaänderungszuschlag. Dazu werden mehrere unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.

  1. Herstellung eines Schwemmholzrechens
  2. Herstellung eines Geschiebe- und Schwemmholzrückhaltes
  3. Anpassungen von Straßen und Herstellung begleitender Wege zum Sammeln wild abfließenden Wassers
  4. Verrohrungen entlang des Siedlungsrandes zur Ableitung des gesammelten Wassers in den Heubach
  5. Renaturierung des Heubachs auf 320 m Länge mit Rückbau mehrerer Querbauwerke, Strukturverbesserungen, Grabentaschen und Gehölzsaum

Wildbachbauwerke zum Schutz von Siedlungsgebieten

Zahlreiche Siedlungsgebiete im bayerischen Alpenraum liegen in potentiellen Gefährdungsbereichen von Wildbächen und Wildflüssen. Kennzeichnend für diese Gewässer sind ein steiles Gefälle und damit zusammenhängend eine erhöhte Erosions- und Transportkraft des Wassers, was sich häufig durch tief eingeschnittene Täler sowie Geschiebeablagerungen im Unterlauf in Form eines Schwemmfächers bemerkbar macht. Die von den Gewässern mitgeführten Feststoffe, insbesondere das Schwemmholz, können an Gewässerengstellen in Siedlungsgebieten (Brücken und Durchlässen) zu Verklausungen und infolge dessen zu Ausuferungen und Überschwemmungen führen. Um diese Gefahren zu reduzieren, werden Geschiebe- und Schwemmholzrückhaltesperren errichtet, die vor den Ortschaften diese Feststoffe zurückhalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten.

Die Planung, Bemessung und Errichtung von Wildbachbauwerken stellt seit vielen Jahren einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt unseres Ingenieurbüros dar. Dieses kurze Video zeigt einige der in den letzten Jahren von uns projektierten Schutzbauwerke. Nicht selten wurde bei diesen Projekten deutlich, dass durch eine ganzheitliche Untersuchung der Einzugsgebiete und richtige Bemessung der Schutzverbauungen ältere Wildbachbauwerke in den Mittel- und Oberläufen der Gewässer aufgelassen und dadurch erhebliche Kosten in der Unterhaltung eingespart werden können. Auch im Hinblick auf die ökologisch empfindlichen Lebensräume können somit bautechnische Eingriffe in der Bergwelt verringert werden. Siehe hierzu auch unseren Fachartikel aus dem Jahr 2014 „Auflassung entbehrlicher Sperrenbauwerke in einem Wildbacheinzugsgebiet – ein integrales Sanierungskonzept“.