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Zuschlag für Hochwasserschutzprojekt in Herrsching erhalten

Unser Büro hat im Rahmen eines öffentlichen VgV-Verfahrens den Zuschlag für ein anspruchsvolles Hochwasserschutzprojekt in der Gemeinde Herrsching erhalten. Die Gemeinde liegt am Ostufer des Ammersees im Landkreis Starnberg und ist ein beliebter Ausflugs- und Urlaubsort. Aus der südlich angrenzenden Nachbargemeinde Andechs fließt der Kienbach nordwärts durch das teilweise schluchtartige Kiental und durchquert auf den letzten knapp zwei Kilometern vor der Mündung in den Ammersee den Ortskern von Herrsching.

Auf dieser Strecke sind diverse Maßnahmen vorgesehen, wie die Erneuerung des Gerinnes mit den derzeit maroden Ufersicherungen, wobei gleichzeitig auch die hydraulische Leistungsfähigkeit erhöht werden soll. Dabei sind auch mehrere Brückenbauwerke anzupassen bzw. zu erneuern, um einen ausreichenden Freibord bei Hochwasserabflüssen zu schaffen. Zur Berücksichtigung der wildbachtypischen Gefahren, die vom Kienbach ausgehen können, sind der Bau einer Geschiebe- sowie einer Schwemmholzrückhaltesperre vorgesehen.

Die Arbeitsbereiche entlang des Gewässers sind innerorts ausgesprochen schlecht zugänglich und beengt. Viele Gebäude stehen unmittelbar auf oder neben den Ufermauern. Die bauliche Abwicklung der notwendigen Maßnahmen erfordert eine sehr gut durchdachte Planung, inkl. detaillierter Vermessung, hydraulischer Berechnungen, Tragwerksplanung und ökologischer Fachplanungen. Unser Team hat sich in den letzten 10 Jahren auf solche Projekte spezialisiert und zahlreiche ähnliche Aufgaben bereits erfolgreich bewältigt. Wir freuen uns auf dieses spannende Vorhaben und auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten.

Wildbachbauwerke zum Schutz von Siedlungsgebieten

Zahlreiche Siedlungsgebiete im bayerischen Alpenraum liegen in potentiellen Gefährdungsbereichen von Wildbächen und Wildflüssen. Kennzeichnend für diese Gewässer sind ein steiles Gefälle und damit zusammenhängend eine erhöhte Erosions- und Transportkraft des Wassers, was sich häufig durch tief eingeschnittene Täler sowie Geschiebeablagerungen im Unterlauf in Form eines Schwemmfächers bemerkbar macht. Die von den Gewässern mitgeführten Feststoffe, insbesondere das Schwemmholz, können an Gewässerengstellen in Siedlungsgebieten (Brücken und Durchlässen) zu Verklausungen und infolge dessen zu Ausuferungen und Überschwemmungen führen. Um diese Gefahren zu reduzieren, werden Geschiebe- und Schwemmholzrückhaltesperren errichtet, die vor den Ortschaften diese Feststoffe zurückhalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten.

Die Planung, Bemessung und Errichtung von Wildbachbauwerken stellt seit vielen Jahren einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt unseres Ingenieurbüros dar. Dieses kurze Video zeigt einige der in den letzten Jahren von uns projektierten Schutzbauwerke. Nicht selten wurde bei diesen Projekten deutlich, dass durch eine ganzheitliche Untersuchung der Einzugsgebiete und richtige Bemessung der Schutzverbauungen ältere Wildbachbauwerke in den Mittel- und Oberläufen der Gewässer aufgelassen und dadurch erhebliche Kosten in der Unterhaltung eingespart werden können. Auch im Hinblick auf die ökologisch empfindlichen Lebensräume können somit bautechnische Eingriffe in der Bergwelt verringert werden. Siehe hierzu auch unseren Fachartikel aus dem Jahr 2014 „Auflassung entbehrlicher Sperrenbauwerke in einem Wildbacheinzugsgebiet – ein integrales Sanierungskonzept“.

Sturzflut-Risikomanagement Gemeinde Eschenlohe

Die Gemeinde Eschenlohe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat die Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement ausgeschrieben und den Zuschlag an unser Büro erteilt. Die Bearbeitung erfolgt nach den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern, der 75 % der Kosten übernimmt.

Das Förderprogramm für Konzepte zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement wurde vom Bayerischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz das erste Mal vor 5 Jahren als ein Sonderprogramm aufgelegt und mit der neuen Fassung der Förderrichtlinie RZWas 2021 als fester Bestandteil mit dem gleichbleibendem Zuwendungssatz von 75 % fortgeschrieben. Die bayerischen Kommunen können somit auf eine weitere starke Unterstützung durch den Freistaat zur Bekämpfung von Gefahren infolge von Sturzfluten und Starkregenereignissen setzen. Die zu bearbeitenden Inhalte in diesen Konzepten beinhalten umfangreiche hydrologische und hydraulische Untersuchungen, Risikoanalysen und Maßnahmenkonzeptionen an Gewässern III. Ordnung und in Bereichen von wild abfließendem Wasser. Unser Ingenieurbüro hat bereits mehrere solcher Konzepte erfolgreich bearbeitet und bei der Aufstellung von Musterleistungsbeschreibungen als Berater der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung mitgewirkt.

Umgang mit Hochwassergefahren in der Bauleitplanung

Nachhaltiger Hochwasserschutz erfordert mehr als nur die Umsetzung von technischen Maßnahmen. Die Förderung eines natürlichen Rückhalts bei Fließgewässern und die Berücksichtigung einer weitergehenden Hochwasservorsorge komplettieren die technischen Maßnahmen im Sinne eines ganzheitlichen Hochwasserrisikomanagements. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung nimmt dabei die Flächenvorsorge einen besonderen Stellenwert ein. Um Schäden an neuen Bauobjekten zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sind vorsorgende Maßnahmen bereits im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gefordert. Dabei sollten schon möglichst frühzeitig Fragen zu diesem Thema geklärt und potentielle Risiken entschärft werden.

Die Komplexität dieses Handlungsfeldes wird mit Blick auf die vielen verschiedenen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen deutlich. Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz oder das Bayerische Wassergesetz sind nur einige davon. Hinzu kommen u. a. auch noch Förderrichtlinien mit weiteren umfangreichen Regelungen.

Hochwasser, Sturzfluten und Starkregen sind in unserer dicht besiedelten Umwelt inzwischen eine allgegenwärtige Herausforderung und alles andere als einfache Aufgaben.

Unser Büro ist auf das gesamte Thema des Hochwasserrisikomanagements spezialisiert und verfügt über sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir unterstützen sowohl kommunale wie auch private und gewerbliche Bauherren mit

  • umfassender Beratung, auch zu Fördermöglichkeiten,
  • wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen bei Einzelbauvorhaben und Bauleitplanung,
  • hydrologischen und hydraulischen Gutachten  (z. B. nach § 78 WHG, d.h.  prüfen von Auswirkungen auf Dritte und des Verlustes an Hochwasserretentionsraum),
  • Konzeption, Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen,
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Aufklärung über Hochwassergefahren.

Übrigens: Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten!

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Mittergernlaine fertiggestellt

Garmisch-Partenkirchen: Mit dem Bau einer Schwemmholz- und Geschieberückhaltesperre und eines unterirdisches Stahlbetongerinnes im Bereich des Stadions „Am Gröben“ ist ein wichtiges Hochwasserschutzprojekt fertiggestellt worden. Unser Büro hat dieses Gemeinschaftsvorhaben des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen von Anfang an betreut und bis zur Umsetzung begleitet.

Aufbauend auf einem integralen Wildbachschutzkonzept wurden die erforderlichen Schutzmaßnahmen kontinuierlich ausgeplant und bis Ende des Jahres 2020 baulich umgesetzt. Dabei wurden auch besonderere Herausforderungen, wie die seitliche Einbindung der Geschiebesperre in den sehr labilen Steilhang oder die zeitgleich zum Bau stattfindenden Sportveranstaltungen im Stadion ohne Probleme gemeistert.

Wir danken allen Projektbeteiligten für die sehr gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ausbau der Kanker in Garmisch-Partenkirchen

Die Kanker ist ein amtlich anerkannter und ausgebauter Wildbach und verläuft im Unterlauf durch den Ort Garmisch-Partenkirchen. Das Vorhaben erstreckt sich von Gewässer-Kilometer 0,810 bis 1,384 innerhalb des Ortsteils Partenkirchen. Träger des Vorhabens ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim. Die Maßnahmen zielen auf die Erneuerung des maroden Bestandsgerinnes und zugleich auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes ab.

Der geplante Ausbau stellt alle Beteiligte vor große Herausforderungen. Entlang des Baufeldes liegen zahlreiche nicht unterkellerte Gebäude sowie unbedingt zu erhaltender Baumbestand vor. Auf weiten Strecken müssen die Baumaßnahmen aus der Kanker heraus durchgeführt werden. Die Böschungssicherung erfolgt durch eine vernagelte Spritzbetonwand, welche im Bereich von zu unterfangenden Gebäuden durch Setzungsbremsen (Mikropfähle) ergänzt wird. In Teilbereichen wird die Spritzbetonwand vor die bestehende Ufermauer gesetzt (Erhalt von Gebäuden bzw. Bäumen auf der Ufermauer), in Teilen wird diese auch sukzessive abgebrochen und durch die Spritzbetonwand ersetzt. Die Unterfangung der Ufermauern erfolgt im Pilgerschrittverfahren.

Das Gerinne der Kanker wird als Stahlbeton U-Profil mit Wandstärken von 30 cm hergestellt. Auf der Gerinnesohle werden plattenförmige Wasserbausteine mit einer Stärke von 25 cm in 10 cm Mörtelbett eingebaut. Die lichte Breite des Gerinnes beträgt 2,70 m.

Die Ausführung der Maßnahme beginnt noch im Jahr 2020 und wird aufgeteilt auf 3 Bauabschnitte bis zum Jahr 2022 andauern. Dabei werden auch aufwendige Verkehrslenkungen erforderlich, um sowohl die Erschließung der Baustellen zu ermöglichen als auch den öffentlichen Verkehr aufrechtzuerhalten. Unser Büro betreut die gesamte Maßnahme von der Planung bis zur Fertigstellung mit einem starken Team aus erfahrenen Fachleuten.

Gewässerentwicklungskonzept für Marktoberdorf

Bei einem Gewässerentwicklungskonzept handelt es sich um ein fachliches Rahmenkonzept zur Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands der Gewässer unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen. Dabei erfolgt auch eine umfassende Bewertung der aktuellen Situation an den Gewässern (Gewässerstruktur). Das Konzept liefert zudem eine Beschreibung von Leitbildern, die Analyse von Nutzungen und Hinweise zur Umsetzung von Maßnahmen.

Eine wesentliche Grundlage des Gewässerentwicklungskonzeptes ist die Formulierung von Gewässerleitbildern zur Beschreibung des Referenzzustands der Fließgewässerlandschaft. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme erfolgt dann eine Bewertung der morphologischen Eigenschaften der Fließgewässer (Abflussgeschehen, Feststoffhaushalt, Morphologie, Wasserqualität, Arten und Lebensgemeinschaften). Darauf basieren wird ein Vergleich des IST-Zustands mit den Leitbildern duchgeführt und Entwicklungsziele sowie Maßnahmen unter Berücksichtigung von Restriktionen (wie Flächennutzungsansprüche, Rechtsverhältnisse, etc.) abgeleitet.

Für die Stadt Marktobdorf umfasst das von unserem Büro erstellte Gewässerentwicklungskonzept an den Gewässern III. Ordnung eine Gesamtstrecke von 84,2 km, davon wurden an 68,5 km Gewässerstrukturkartierungen durchgeführt.

Niederschlagswasserbeseitigung ganzheitlich betrachten

Bau einer zentralen Rigole für ein neues Wohngebiet

Das Thema der Niederschlagswasserbeseitigung rückt durch die Zunahme der Starkregenereignisse immer mehr in den Vordergrund und betrifft im Prinzip jeden Besitzer eines bebauten oder in Bauplanung befindlichen Grundstücks. Die Einstellung zum Regenwassermanagement hat sich in den letzten Jahren auch bei den Genehmigungsbehörden deutlich verändert. So werden inzwischen bei nahezu allen Bauvorhaben die potentiellen Auswirkungen auf den Niederschlagswasserabfluss kritisch geprüft und ungedrosselte Einleitungen in ein Gewässer oder in die Kanalisation nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Das ist auch nachvollziehbar, denn die Hochwasserentstehung wird durch die Entwässerung von Siedlungsgebieten erheblich beeinflusst und die dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser bildet einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz.

Doch nicht nur das Klima ist komplex, auch die Bemessung von Anlagen zur Rückhaltung, Versickerung oder zur gedrosselten Ableitung von Niederschlagswasser erfordert Fachwissen und Erfahrung in verschiedenen Disziplinen wie Hydrologie, Hydraulik, Bautechnik und Wasserrecht. Wenden Sie sich bei Bedarf gerne an uns, wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben, sei es für ein Einfamilienhaus oder für ein kommunales oder gewerbliches Großprojekt. Unsere Ingenieure erstellen Konzepte und vollständige Antragsunterlagen, planen und überwachen die Bauausführung und führen bei Bedarf Überflutungsnachweise oder Abflusssimulationen mit zweidimensionalen hydraulischen Berechnungen durch. Auch die Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes können wir gerne für Sie durchführen (z. B. mittels Sickertest). In Zusammenarbeit mit dem Bauformel Verlag entwickelt unser Büro zudem professionelle Softwareanwendungen für die Regenwasserbewirtschaftung (s. www.bauformeln.de/wasserbau/regenwasserbewirtschaftung/).

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Konzeption und Bemessung von Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung, wie z.B. Flächen-, Mulden-, Rigolen- oder Schachtversickerung, Rückhaltung, Ableitung, Reinigung, etc.
  • Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
  • Sickertest zur Ermittlung der Versickerungsfähigkeit
  • Erstellung von Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung
  • Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauüberwachung
  • Abnahme von wasserbautechnischen Anlagen als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft nach Art. 61 BayWG

Sturzflutrisikomanagement Gemeinde Schwaigen

Der Ortsteil Grafenaschau, umgeben vom Murnauer Moos, Rißberg und Hörnle, im Hintergrund das Ammergebirge (Quelle: Google Earth)

Die Gemeinde Schwaigen liegt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen im landschaftlich reizvollen Gebiet des Murnauer Mooses und am Rand der Ammergauer Alpen. Unser Büro erarbeitet derzeit für den Ortsteil Grafenaschau ein Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement nach den Leitlinien des Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Sonderprogramm  „Sturzfluten“ nach RZWas 2016).

Sanierung von Stauanlagen

Als Stauanlagen werden (Wasser-)Bauwerke bezeichnet, die ein fließendes Gewässer aufstauen oder bestimmte Stoffe wie Wasser, Sedimente, Schnee, etc. speichern oder zurückhalten. Die DIN 19700 unterscheidet folgende Arten von Stauanlagen:

  • Talsperren
  • Hochwasserrückhaltebecken
  • Staustufen
  • Pumpspeicherbecken
  • Sedimentationsbecken
Einbringen einer Spundwand-Innendichtung in einen Staudamm in Garmisch-Partenkirchen

Beim Bau und Unterhalt dieser Anlagen sind umfangreiche rechtliche und technische Vorschriften zu beachten und einzuhalten, da diese Bauwerke ein erhebliches Gefährdungspotential beinhalten können. Bei einem Versagen von Absperrorganen (Dämme, Mauern, Wehre, etc.) droht die Freisetzung von sehr großen Wasser- und/oder Feststoffmengen, die enorme Schäden hervorrufen können. Eine regelmäßige Überprüfung, Wartung und ggf. Sanierung solcher Anlagen nach den aktuellen, allgemein anerkannten Regeln der Technik ist daher unerlässlich.

Auch viele kleine und oft ältere Fischweiher, Lösch- oder Badeweiher sind per Definition als Talsperren (im Haupt- oder Nebenschluss) einzustufen und als solche zu behandeln. Für sehr kleine Anlagen sind jedoch gewisse Vereinfachungen bei der Nachweisführung zulässig, so dass im Einzelfall auf aufwendige statische und geotechnische Untersuchungen verzichtet werden kann.

Unser Ingenieurbüro verfügt über langjährige Erfahrung in der Planung, Bewertung und Sanierung von Stauanlagen unterschiedlicher Kategorien, sowohl für öffentliche wie auch für private Betreiber. Wir unterstützen die Inhaber und Antragsteller von der ersten Anfrage bis zur fertigen Ausführung mit umfangreichem Fachwissen in allen technischen, rechtlichen, finanziellen und ggf. auch naturschutzfachlichen Belangen.

Sturzflut-Risikomanagement in den Gemeinden Oberding und Eitting

Die Gemeinden Oberding und Eitting (Landkreis Erding) haben die Erstellung eines integralen Konzepts zum (inter-)kommunalen Sturzflut-Risikomanagement in ihren Gemeindebereichen ausgeschrieben und den Zuschlag an unser Ingenieurbüro erteilt.

Die Inhalte eines solchen Konzepts umfassen im Wesentlichen eine Bestandsanalyse, die Gefahrenermittlung an Fließgewässern III. Ordnung sowie für wild abfließendes Wasser, Gefahren- und Risikobeurteilungen, die Festlegung von Schutzzielen, konzeptionelle Maßnahmenentwicklung und die Ausarbeitung von Strategien zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement.

Das Vorhaben wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert (Sonderprogramm „Sturzfluten“ nach RZWas 2016).

Hochwasserschutz für Habach

Unser Büro wurde von der Gemeinde Habach mit Planungsleistungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Sindelsbach beauftragt. Die vorgesehenen Maßnahmen beinhalten Hochwasserrückhaltung mit Anpassung eines bestehenden Weihers zu einem Hochwasserrückhaltebecken nach DIN 19700 sowie innerörtlichen Gewässerausbau in mehreren Ortsteilen von Habach.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Objektplanung Ingenieurbauwerke
  • Tragwerksplanung
  • naturschutzfachliche Planungen (LBP, saP)
  • Vermessungsarbeiten
  • hydrologische und 2d-hydraulische Berechnungen

Baubeginn an der Mittergernlaine in Garmisch-Partenkirchen

Nach umfangreichen Planungen durch unser Büro wurde nun mit den Bauarbeiten zum Ausbau der Mittergernlaine in Garmisch-Partenkirchen begonnen.

Die Mittergernlaine und ihr Seitenbach, die Ackerlaine, sind Wildbäche mit sehr steilen Mittel- und Oberläufen und hoher Geschiebeführung bei Hochwasser. Die Gewässer verlaufen auf leicht mobilisierbaren, sehr ergiebigen Lockergesteinsmassen, lediglich der Unterlauf der Mittergernlaine ist mit Sperrenbauwerken verbaut und die Sohle befestigt.

Hohes Geschiebepotential der Mittergernlaine, im Hintergrund liegt Garmisch-Partenkirchen

Unsere Leistungen in diesem Projekt umfassen die Ermittlung der Gefahren- und
Schadenspotentiale unter Berücksichtigung der wildbachspezifischen, morphologischen Prozesse durch Hochwasser, Geschiebe und Schwemmholz sowie die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung von Hochwasserschutz- und Wildbachausbaumaßnahmen.

Das sehr steile Einzugsgebiet der Mittergernlaine erstreckt sich vom Gipfel des Kramer (1.985 mNHN) bis zur Loisach (699 mNHN)

Der Ausbau ist in zwei Bauabschnitte unterteilt. Zum einen wird im Unterlauf ein neues Gerinne errichtet, das z. T. überdeckt mit einem Stahlbeton-Rechteckprofil zwischen zwei Sportplätzen verlegt wird. Der Verrohrung wird ein neues Absturzbauwerk mit einem Tosbecken zur Energieumwandlung vorgeschaltet. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet den Neubau einer Geschiebe- und Schwemmholzrückhaltesperre mit ca. sechs Meter Gesamthöhe und 26 Meter Breite oberhalb des Siedlungsgebietes, am Beginn der ausgebauten Wildbachstrecke.

Beginn der Baumaßnahmen im unteren Bauabschnitt zwischen den Sportplätzen „Am Gröben“

Die Träger dieses Vorhabens sind der Markt Garmisch-Partenkirchen, zuständig für den 1. Bauabschnitt (Gewässer III. Ordnung) und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim, zuständig für den 2. Bauabschnitt (amtliche Wildbachstrecke).