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Welttag der Feuchtgebiete

Seit 1997 wird jedes Jahr der 02. Februar als internationaler Tag der Feuchtgebiete begangen und damit an die Ramsar-Vereinbarung erinnert, dem ältesten globalen Naturschutzabkommen, das am 02.02.1971 in Ramsar (Iran) verabschiedet wurde. Das Ziel dieses internationalen Abkommens ist der Schutz von Feuchtgebieten als besondere Ökosysteme mit überregionaler Bedeutung. Auch Deutschland hat das Abkommen im Jahr 1976 ratifiziert und seit dem insgesamt 35 Ramsar-Schutzgebiete ausgewiesen. Dennoch sind Feuchtgebiete sowohl hierzulande wie auch weltweit stark bedroht. Seit 1700 ist ihre Fläche global um 90% zurückgegangen. Die Bestände an Säugetieren, Vögeln, Fischen, Reptilien und Amphibien in Gewässern und Feuchtgebieten sind innerhalb der letzten 50 Jahre um 84% eingebrochen. Die Ursachen sind überwiegend menschengemacht. Moore werden entwässert und trockengelegt, Flussauen abgeschnitten, natürliche Überflutungsflächen beseitigt. Hinzu kommen Verschmutzungen und übermäßige Wasserentnahmen. Auch in Deutschland wurden 99% aller Moore künstlich entwässert. Mit diesen Veränderungen gehen erhebliche Nachteile einher, denn es handelt sich dabei nicht nur um sehr wertvolle Biotope und Hotspots der Artenvielfalt  sondern auch um Gebiete, die sehr viel Kohlendioxid binden und zur Dämpfung von Hochwasserabflüssen beitragen. Es sind Flächen, die angesichts der globalen Umwelt- und Klimakrise besonderen Schutz benötigen und überall wo möglich wieder in einen guten ökologischen Zustand überführt werden sollten.

Das Bild rechts zeigt ein kleines Niedermoor in unserem Landkreis Weilheim-Schongau, das nach vielen Jahren intensiver menschlicher Nutzung für den Torfabbau, durch engagierte Naturschützer erfolgreich wiedervernässt und renaturiert werden konnte.

Zuschlag für Hochwasserschutzprojekt in Herrsching erhalten

Unser Büro hat im Rahmen eines öffentlichen VgV-Verfahrens den Zuschlag für ein anspruchsvolles Hochwasserschutzprojekt in der Gemeinde Herrsching erhalten. Die Gemeinde liegt am Ostufer des Ammersees im Landkreis Starnberg und ist ein beliebter Ausflugs- und Urlaubsort. Aus der südlich angrenzenden Nachbargemeinde Andechs fließt der Kienbach nordwärts durch das teilweise schluchtartige Kiental und durchquert auf den letzten knapp zwei Kilometern vor der Mündung in den Ammersee den Ortskern von Herrsching.

Auf dieser Strecke sind diverse Maßnahmen vorgesehen, wie die Erneuerung des Gerinnes mit den derzeit maroden Ufersicherungen, wobei gleichzeitig auch die hydraulische Leistungsfähigkeit erhöht werden soll. Dabei sind auch mehrere Brückenbauwerke anzupassen bzw. zu erneuern, um einen ausreichenden Freibord bei Hochwasserabflüssen zu schaffen. Zur Berücksichtigung der wildbachtypischen Gefahren, die vom Kienbach ausgehen können, sind der Bau einer Geschiebe- sowie einer Schwemmholzrückhaltesperre vorgesehen.

Die Arbeitsbereiche entlang des Gewässers sind innerorts ausgesprochen schlecht zugänglich und beengt. Viele Gebäude stehen unmittelbar auf oder neben den Ufermauern. Die bauliche Abwicklung der notwendigen Maßnahmen erfordert eine sehr gut durchdachte Planung, inkl. detaillierter Vermessung, hydraulischer Berechnungen, Tragwerksplanung und ökologischer Fachplanungen. Unser Team hat sich in den letzten 10 Jahren auf solche Projekte spezialisiert und zahlreiche ähnliche Aufgaben bereits erfolgreich bewältigt. Wir freuen uns auf dieses spannende Vorhaben und auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten.

Hochwasserschutz Nesselwang

Die Marktgemeinde Nesselwang liegt im Allgäu auf rund 900 m ü. NHN und wird von zahlreichen Bächen durchflossen. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat für diese Fließgewässer die potentiellen Gefährdungen durch Hochwasser ermittelt und diesbezüglich einen erheblichen Handlungsbedarf festgestellt. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Nesselwang wurde nun im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Auftrag an unser Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit Arnold Consult aus Kissing (Arbeitsgemeinschaft) erteilt. Unser Büro erbringt dabei die Objektplanung in den Leistungsphasen 1 bis 5, die planungsbegleitende Vermessung und zweidimensionale hydraulische Berechnungen.

Sturzflut-Risikomanagement Gemeinde Eschenlohe

Die Gemeinde Eschenlohe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat die Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement ausgeschrieben und den Zuschlag an unser Büro erteilt. Die Bearbeitung erfolgt nach den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern, der 75 % der Kosten übernimmt.

Das Förderprogramm für Konzepte zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement wurde vom Bayerischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz das erste Mal vor 5 Jahren als ein Sonderprogramm aufgelegt und mit der neuen Fassung der Förderrichtlinie RZWas 2021 als fester Bestandteil mit dem gleichbleibendem Zuwendungssatz von 75 % fortgeschrieben. Die bayerischen Kommunen können somit auf eine weitere starke Unterstützung durch den Freistaat zur Bekämpfung von Gefahren infolge von Sturzfluten und Starkregenereignissen setzen. Die zu bearbeitenden Inhalte in diesen Konzepten beinhalten umfangreiche hydrologische und hydraulische Untersuchungen, Risikoanalysen und Maßnahmenkonzeptionen an Gewässern III. Ordnung und in Bereichen von wild abfließendem Wasser. Unser Ingenieurbüro hat bereits mehrere solcher Konzepte erfolgreich bearbeitet und bei der Aufstellung von Musterleistungsbeschreibungen als Berater der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung mitgewirkt.

Niederschlagswasserbeseitigung ganzheitlich betrachten

Bau einer zentralen Rigole für ein neues Wohngebiet

Das Thema der Niederschlagswasserbeseitigung rückt durch die Zunahme der Starkregenereignisse immer mehr in den Vordergrund und betrifft im Prinzip jeden Besitzer eines bebauten oder in Bauplanung befindlichen Grundstücks. Die Einstellung zum Regenwassermanagement hat sich in den letzten Jahren auch bei den Genehmigungsbehörden deutlich verändert. So werden inzwischen bei nahezu allen Bauvorhaben die potentiellen Auswirkungen auf den Niederschlagswasserabfluss kritisch geprüft und ungedrosselte Einleitungen in ein Gewässer oder in die Kanalisation nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Das ist auch nachvollziehbar, denn die Hochwasserentstehung wird durch die Entwässerung von Siedlungsgebieten erheblich beeinflusst und die dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser bildet einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz.

Doch nicht nur das Klima ist komplex, auch die Bemessung von Anlagen zur Rückhaltung, Versickerung oder zur gedrosselten Ableitung von Niederschlagswasser erfordert Fachwissen und Erfahrung in verschiedenen Disziplinen wie Hydrologie, Hydraulik, Bautechnik und Wasserrecht. Wenden Sie sich bei Bedarf gerne an uns, wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben, sei es für ein Einfamilienhaus oder für ein kommunales oder gewerbliches Großprojekt. Unsere Ingenieure erstellen Konzepte und vollständige Antragsunterlagen, planen und überwachen die Bauausführung und führen bei Bedarf Überflutungsnachweise oder Abflusssimulationen mit zweidimensionalen hydraulischen Berechnungen durch. Auch die Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes können wir gerne für Sie durchführen (z. B. mittels Sickertest). In Zusammenarbeit mit dem Bauformel Verlag entwickelt unser Büro zudem professionelle Softwareanwendungen für die Regenwasserbewirtschaftung (s. www.bauformeln.de/wasserbau/regenwasserbewirtschaftung/).

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Konzeption und Bemessung von Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung, wie z.B. Flächen-, Mulden-, Rigolen- oder Schachtversickerung, Rückhaltung, Ableitung, Reinigung, etc.
  • Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
  • Sickertest zur Ermittlung der Versickerungsfähigkeit
  • Erstellung von Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung
  • Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauüberwachung
  • Abnahme von wasserbautechnischen Anlagen als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft nach Art. 61 BayWG

Sturzflutrisikomanagement Gemeinde Schwaigen

Der Ortsteil Grafenaschau, umgeben vom Murnauer Moos, Rißberg und Hörnle, im Hintergrund das Ammergebirge (Quelle: Google Earth)

Die Gemeinde Schwaigen liegt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen im landschaftlich reizvollen Gebiet des Murnauer Mooses und am Rand der Ammergauer Alpen. Unser Büro erarbeitet derzeit für den Ortsteil Grafenaschau ein Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement nach den Leitlinien des Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Sonderprogramm  „Sturzfluten“ nach RZWas 2016).

Sanierung von Stauanlagen

Als Stauanlagen werden (Wasser-)Bauwerke bezeichnet, die ein fließendes Gewässer aufstauen oder bestimmte Stoffe wie Wasser, Sedimente, Schnee, etc. speichern oder zurückhalten. Die DIN 19700 unterscheidet folgende Arten von Stauanlagen:

  • Talsperren
  • Hochwasserrückhaltebecken
  • Staustufen
  • Pumpspeicherbecken
  • Sedimentationsbecken
Einbringen einer Spundwand-Innendichtung in einen Staudamm in Garmisch-Partenkirchen

Beim Bau und Unterhalt dieser Anlagen sind umfangreiche rechtliche und technische Vorschriften zu beachten und einzuhalten, da diese Bauwerke ein erhebliches Gefährdungspotential beinhalten können. Bei einem Versagen von Absperrorganen (Dämme, Mauern, Wehre, etc.) droht die Freisetzung von sehr großen Wasser- und/oder Feststoffmengen, die enorme Schäden hervorrufen können. Eine regelmäßige Überprüfung, Wartung und ggf. Sanierung solcher Anlagen nach den aktuellen, allgemein anerkannten Regeln der Technik ist daher unerlässlich.

Auch viele kleine und oft ältere Fischweiher, Lösch- oder Badeweiher sind per Definition als Talsperren (im Haupt- oder Nebenschluss) einzustufen und als solche zu behandeln. Für sehr kleine Anlagen sind jedoch gewisse Vereinfachungen bei der Nachweisführung zulässig, so dass im Einzelfall auf aufwendige statische und geotechnische Untersuchungen verzichtet werden kann.

Unser Ingenieurbüro verfügt über langjährige Erfahrung in der Planung, Bewertung und Sanierung von Stauanlagen unterschiedlicher Kategorien, sowohl für öffentliche wie auch für private Betreiber. Wir unterstützen die Inhaber und Antragsteller von der ersten Anfrage bis zur fertigen Ausführung mit umfangreichem Fachwissen in allen technischen, rechtlichen, finanziellen und ggf. auch naturschutzfachlichen Belangen.