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Hochwasserschutz Nesselwang

Die Marktgemeinde Nesselwang liegt im Allgäu auf rund 900 m ü. NHN und wird von zahlreichen Bächen durchflossen. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat für diese Fließgewässer die potentiellen Gefährdungen durch Hochwasser ermittelt und diesbezüglich einen erheblichen Handlungsbedarf festgestellt. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Nesselwang wurde nun im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Auftrag an unser Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit Arnold Consult aus Kissing (Arbeitsgemeinschaft) erteilt. Unser Büro erbringt dabei die Objektplanung in den Leistungsphasen 1 bis 5, die planungsbegleitende Vermessung und zweidimensionale hydraulische Berechnungen.

Umgang mit Hochwassergefahren in der Bauleitplanung

Nachhaltiger Hochwasserschutz erfordert mehr als nur die Umsetzung von technischen Maßnahmen. Die Förderung eines natürlichen Rückhalts bei Fließgewässern und die Berücksichtigung einer weitergehenden Hochwasservorsorge komplettieren die technischen Maßnahmen im Sinne eines ganzheitlichen Hochwasserrisikomanagements. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung nimmt dabei die Flächenvorsorge einen besonderen Stellenwert ein. Um Schäden an neuen Bauobjekten zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sind vorsorgende Maßnahmen bereits im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gefordert. Dabei sollten schon möglichst frühzeitig Fragen zu diesem Thema geklärt und potentielle Risiken entschärft werden.

Die Komplexität dieses Handlungsfeldes wird mit Blick auf die vielen verschiedenen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen deutlich. Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz oder das Bayerische Wassergesetz sind nur einige davon. Hinzu kommen u. a. auch noch Förderrichtlinien mit weiteren umfangreichen Regelungen.

Hochwasser, Sturzfluten und Starkregen sind in unserer dicht besiedelten Umwelt inzwischen eine allgegenwärtige Herausforderung und alles andere als einfache Aufgaben.

Unser Büro ist auf das gesamte Thema des Hochwasserrisikomanagements spezialisiert und verfügt über sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir unterstützen sowohl kommunale wie auch private und gewerbliche Bauherren mit

  • umfassender Beratung, auch zu Fördermöglichkeiten,
  • wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen bei Einzelbauvorhaben und Bauleitplanung,
  • hydrologischen und hydraulischen Gutachten  (z. B. nach § 78 WHG, d.h.  prüfen von Auswirkungen auf Dritte und des Verlustes an Hochwasserretentionsraum),
  • Konzeption, Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen,
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Aufklärung über Hochwassergefahren.

Übrigens: Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten!