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Umgang mit Hochwassergefahren in der Bauleitplanung

Nachhaltiger Hochwasserschutz erfordert mehr als nur die Umsetzung von technischen Maßnahmen. Die Förderung eines natürlichen Rückhalts bei Fließgewässern und die Berücksichtigung einer weitergehenden Hochwasservorsorge komplettieren die technischen Maßnahmen im Sinne eines ganzheitlichen Hochwasserrisikomanagements. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung nimmt dabei die Flächenvorsorge einen besonderen Stellenwert ein. Um Schäden an neuen Bauobjekten zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sind vorsorgende Maßnahmen bereits im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gefordert. Dabei sollten schon möglichst frühzeitig Fragen zu diesem Thema geklärt und potentielle Risiken entschärft werden.

Die Komplexität dieses Handlungsfeldes wird mit Blick auf die vielen verschiedenen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen deutlich. Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz oder das Bayerische Wassergesetz sind nur einige davon. Hinzu kommen u. a. auch noch Förderrichtlinien mit weiteren umfangreichen Regelungen.

Hochwasser, Sturzfluten und Starkregen sind in unserer dicht besiedelten Umwelt inzwischen eine allgegenwärtige Herausforderung und alles andere als einfache Aufgaben.

Unser Büro ist auf das gesamte Thema des Hochwasserrisikomanagements spezialisiert und verfügt über sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir unterstützen sowohl kommunale wie auch private und gewerbliche Bauherren mit

  • umfassender Beratung, auch zu Fördermöglichkeiten,
  • wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen bei Einzelbauvorhaben und Bauleitplanung,
  • hydrologischen und hydraulischen Gutachten  (z. B. nach § 78 WHG, d.h.  prüfen von Auswirkungen auf Dritte und des Verlustes an Hochwasserretentionsraum),
  • Konzeption, Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen,
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Aufklärung über Hochwassergefahren.

Übrigens: Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten!

Niederschlagswasserbeseitigung ganzheitlich betrachten

Bau einer zentralen Rigole für ein neues Wohngebiet

Das Thema der Niederschlagswasserbeseitigung rückt durch die Zunahme der Starkregenereignisse immer mehr in den Vordergrund und betrifft im Prinzip jeden Besitzer eines bebauten oder in Bauplanung befindlichen Grundstücks. Die Einstellung zum Regenwassermanagement hat sich in den letzten Jahren auch bei den Genehmigungsbehörden deutlich verändert. So werden inzwischen bei nahezu allen Bauvorhaben die potentiellen Auswirkungen auf den Niederschlagswasserabfluss kritisch geprüft und ungedrosselte Einleitungen in ein Gewässer oder in die Kanalisation nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Das ist auch nachvollziehbar, denn die Hochwasserentstehung wird durch die Entwässerung von Siedlungsgebieten erheblich beeinflusst und die dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser bildet einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz.

Doch nicht nur das Klima ist komplex, auch die Bemessung von Anlagen zur Rückhaltung, Versickerung oder zur gedrosselten Ableitung von Niederschlagswasser erfordert Fachwissen und Erfahrung in verschiedenen Disziplinen wie Hydrologie, Hydraulik, Bautechnik und Wasserrecht. Wenden Sie sich bei Bedarf gerne an uns, wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben, sei es für ein Einfamilienhaus oder für ein kommunales oder gewerbliches Großprojekt. Unsere Ingenieure erstellen Konzepte und vollständige Antragsunterlagen, planen und überwachen die Bauausführung und führen bei Bedarf Überflutungsnachweise oder Abflusssimulationen mit zweidimensionalen hydraulischen Berechnungen durch. Auch die Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes können wir gerne für Sie durchführen (z. B. mittels Sickertest). In Zusammenarbeit mit dem Bauformel Verlag entwickelt unser Büro zudem professionelle Softwareanwendungen für die Regenwasserbewirtschaftung (s. www.bauformeln.de/wasserbau/regenwasserbewirtschaftung/).

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Konzeption und Bemessung von Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung, wie z.B. Flächen-, Mulden-, Rigolen- oder Schachtversickerung, Rückhaltung, Ableitung, Reinigung, etc.
  • Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
  • Sickertest zur Ermittlung der Versickerungsfähigkeit
  • Erstellung von Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung
  • Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauüberwachung
  • Abnahme von wasserbautechnischen Anlagen als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft nach Art. 61 BayWG