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Sanierung von Stauanlagen

Als Stauanlagen werden (Wasser-)Bauwerke bezeichnet, die ein fließendes Gewässer aufstauen oder bestimmte Stoffe wie Wasser, Sedimente, Schnee, etc. speichern oder zurückhalten. Die DIN 19700 unterscheidet folgende Arten von Stauanlagen:

  • Talsperren
  • Hochwasserrückhaltebecken
  • Staustufen
  • Pumpspeicherbecken
  • Sedimentationsbecken
Einbringen einer Spundwand-Innendichtung in einen Staudamm in Garmisch-Partenkirchen

Beim Bau und Unterhalt dieser Anlagen sind umfangreiche rechtliche und technische Vorschriften zu beachten und einzuhalten, da diese Bauwerke ein erhebliches Gefährdungspotential beinhalten können. Bei einem Versagen von Absperrorganen (Dämme, Mauern, Wehre, etc.) droht die Freisetzung von sehr großen Wasser- und/oder Feststoffmengen, die enorme Schäden hervorrufen können. Eine regelmäßige Überprüfung, Wartung und ggf. Sanierung solcher Anlagen nach den aktuellen, allgemein anerkannten Regeln der Technik ist daher unerlässlich.

Auch viele kleine und oft ältere Fischweiher, Lösch- oder Badeweiher sind per Definition als Talsperren (im Haupt- oder Nebenschluss) einzustufen und als solche zu behandeln. Für sehr kleine Anlagen sind jedoch gewisse Vereinfachungen bei der Nachweisführung zulässig, so dass im Einzelfall auf aufwendige statische und geotechnische Untersuchungen verzichtet werden kann.

Unser Ingenieurbüro verfügt über langjährige Erfahrung in der Planung, Bewertung und Sanierung von Stauanlagen unterschiedlicher Kategorien, sowohl für öffentliche wie auch für private Betreiber. Wir unterstützen die Inhaber und Antragsteller von der ersten Anfrage bis zur fertigen Ausführung mit umfangreichem Fachwissen in allen technischen, rechtlichen, finanziellen und ggf. auch naturschutzfachlichen Belangen.