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Fließweganalyse für Hangwasser und Sturzfluten

Durch Starkregenereignisse kommt es zunehmend zu Überflutungen von Gebäuden, Kellern oder Tiefgaragen. Zur Abschätzung der Gefährdung von bestehenden und geplanten Gebäuden, Bebauungsplänen oder ganzen Orten stellen Fließweganalysen eine geeignete Methode dar.

Entgegen der Gefährdung durch Hochwasser werden bei der Fließweganalyse Fließwege fernab von Gewässern in flachen und steilen Bereichen berechnet. Auch Senken, in denen sich bei Starkregenereignissen das Regenwasser sammelt, werden dargestellt. Bei Neubauvorhaben können so bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Planung Maßnahmen an den geplanten Gebäuden zum Schutz vor wild abfließendem Hangwasser (bzw. Sturzfluten) getroffen und die Auswirkungen auf Nachbargrundstücke beurteilt werden. Dadurch werden ggf. kostenintensive Nachbesserungen zum Schutz vor wild abfließendem Hangwasser zu einem späteren Zeitpunkt vermieden.

Die Abbildung zeigt erhebliche Betroffenheiten durch Hangwasser im Bereich eines geplanten Baugebietes. Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes können somit Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Wasser berücksichtigt werden.

Inhalte einer Fließweganalyse:

  • Beurteilung der bestehenden Situation und ggf. Planung auf Basis eines digitalen Modells, welches das gesamte Einzugsgebiet umfasst
  • Ermittlung der Niederschlagsmengen auf Basis aktueller Niederschlagsdaten
  • Darstellung von Gefährdungen in Lageplänen
  • Maßnahmenempfehlungen
  • Visualisierung durch Animationen

Die Erstellung von Fließweganalysen wird häufig im Rahmen der Bauleitplanung gefordert. Die erforderlichen Abstimmungen mit Planern, Behörden und weiteren Beteiligten finden durch unser Büro statt. Die weiteren Planer erhalten von uns frühzeitig Vorgaben für den Bebauungsplan oder das Einzelvorhaben sowie Empfehlungen zu den erforderlichen Festsetzungen.

Auf Grund der großen Anzahl an Schnittstellen empfiehlt es sich häufig die Fließweganalyse mit einer Niederschlagswasserbeseitigung, einem Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 oder hydraulischen Nachweisen (z.B. Bauen im Überschwemmungsgebiet) zu kombinieren.

29.05.2024